EILNAHMEBEDINGUNGEN „GEWINNSPIEL MIT DEM REVLON ONE-STEP VOLUMISER FÖHNSTAB “
Die Gesellschaft Beautyge Germany GmbH, Abraham-Lincoln-Straße 22, 65189 Wiesbaden organisiert ein kostenloses Gewinnspiel ohne Kaufverpflichtung mit dem Titel „Gewinnspiel mit dem Revlon One-Step Volumiser Föhnstab”. Dieses Gewinnspiel startet am 9. Januar 2025 und findet für eine unbegrenzte Dauer in den Partnerfriseursalons von REVLON PROFESSIONAL statt.
ARTIKEL 2: TEILNAHME AM GEWINNSPIEL
Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel steht allen volljährigen natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich und die Schweiz offen und ist auf eine Teilnahme pro Person begrenzt. Minderjährige dürfen mit der Erlaubnis und unter der Verantwortung ihres gesetzlichen Vertreters, der die elterliche Sorge nachweisen kann, teilnehmen. Eine schriftliche Genehmigung kann vor der Übergabe des Geschenks verlangt werden.
ARTIKEL 3: WIE SPIELEN?
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, rubbeln Sie ein Rubbellos, das in einem Partnerfriseursalon von REVLON PROFESSIONAL auf einem Aufsteller bereitliegt. Lesen und akzeptieren Sie anschließend die Teilnahmebedingungen. Mit Ihrer Teilnahme bestätigen Sie, dass Sie die Regeln zur Kenntnis genommen und diesen zugestimmt haben. Rubbeln Sie das Rubbelfeld und folgen Sie den angegebenen Anweisungen. Bei einem Gewinn wenden Sie sich bitte an den Manager des teilnehmenden Salons. Dieser wird Ihnen entweder einen REVLON ONE-STEP VOLUMISER-FÖHNSTAB oder einen Schlüsselanhänger als Preis überreichen.
ARTIKEL 4: ZUTEILUNG DES GEWINNS
Von 50 Gewinnmöglichkeiten sind alle 50 Felder Gewinnfelder. Die Felder sind nummeriert von 1 bis 50. Der Spieler hat daher alle Chancen zu gewinnen.
ARTIKEL 5: DER GEWINNER
Um den REVLON ONE-STEP VOLUMISER zu gewinnen, muss der Spieler das Bild des Föhnstabes hinter einem der Felder entdecken, andernfalls das Bild des Schlüsselanhängers.
ARTIKEL 6: VERANTWORTUNG
Wir übernehmen keine Verantwortung für eine falsche Verwendung, Vorfälle oder den Verlust des Aufstellers.
ARTIKEL 7: ÜBERGABE DES GESCHENKS
Durch die Annahme des Geschenks erlaubt der Gewinner dem Salon-Manager, ihm den ONE-STEP VOLUMISER REVLON als Geschenk zu überreichen oder den Schlüsselanhänger und verzichtet darauf, vom Salon eine Entschädigung für Schäden zu verlangen, die durch die Annahme und/oder Nutzung des Geschenks entstehen könnten.
ARTIKEL 8: GERICHTSBARKEIT
Die Teilnehmer unterliegen der geltenden Rechtsprechung des jeweiligen Landes (Deutschland, Österreich, Schweiz). Alle Streitigkeiten, die nicht einvernehmlich gelöst werden können, werden den zuständigen Gerichten des jeweiligen Landes übergeben.